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wirtschaftliche technische Nutzungsdauer
Nadine Klause

Was ist der Unterschied zwischen wirtschaftlicher und technischer (Rest)Nutzungsdauer?

Bei der Restnutzungsdauer wird hauptsächlich unterschieden zwischen der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer und der technischen Restnutzungsdauer. Diese unterscheiden sich wie folgt: Technische Restnutzungsdauer Die technische Nutzungsdauer beschreibt die maximal mögliche Lebenszeit eines Investitionsguts aus technischer Sicht (nach wie vielen Jahren ist z.B. das Gebäude oder der PKW “kaputt”?). Sie wird bestimmt durch

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Urteil Abschreibung Immobilien
David Glasenapp

Bundesfinanzhof schafft Klarheit und lässt erhöhte Abschreibung bei vermieteten Immobilien zu!

Der Bundesfinanzhof veröffentlicht sein Urteil vom 28.07.2021 (Aktenzeichen IX R 25/19) und stellt letztinstanzlich klar, dass nicht nur die technische Restnutzungsdauer, sondern auch die oftmals kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien von den Finanzämtern anzuerkennen ist. Damit können künftig die steuerlichen Einsparmöglichkeiten für Vermieter enorm steigen. Nicolas Salcedo, Gründer der Gutachter-Plattform nutzungsdauer.com,

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Bundesfinanzhof lässt kürzere Abschreibungsfrist für vermietete Immobilien zu
David Glasenapp

Bundesfinanzhof lässt kürzere Abschreibungsfrist für vermietete Immobilien zu

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat in einem Urteil (Az.: IX R 16/07) entschieden, dass die Abschreibungsdauer für vermietete Immobilien verkürzt werden kann, sofern entsprechende Umstände gegeben sind. Konkret bedeutet dies, dass bei vermieteten Immobilien nicht zwangsläufig von der technischen Nutzungsdauer ausgegangen werden muss, sondern auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer berücksichtigt

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Abschreibung Dachgeschossausbau
Nadine Klause

Abschreibung Dachgeschossausbau

Häufig werden während der Nutzungsdauer einer Immobilie bauliche Änderungen wie z.B. Dachgeschossausbauten vorgenommen. Die Kosten der Erweiterung eines Gebäudes werden als “nachträgliche Herstellungskosten” klassifiziert und ebenfalls grundsätzlich über 50 Jahre, also mit je 2% abgeschrieben. Bei kürzerer Restnutzungsdauer ist jedoch zu beachten, dass das ausgebaute Dachgeschoss nur zusammen mit dem

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BFH Urteil Absetzung für Abnutzung Immobilie
David Glasenapp

Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten

In diesem Beitrag lesen Sie das BFH-Urteil im Volltext: Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) Urteil vom 28. Juli 2021, IX R 25/19 Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines

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Abschreibung Immobilien rechtliche Grundlage
David Glasenapp

Abschreibung bei Immobilien rechtliche Grundlage

Nicht immer beträgt der Abschreibungssatz bei vermieteten Gebäuden oder Eigentumswohnungen 2 oder 2,5 % jährlich. Diese Prozentsätze sind von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeleitet, die als Normalfall gelten – bei Gebäude-Fertigstellungen vor 1925 sind es 40 Jahre. Wechselt der Eigentümer, beginnen die Fristen für den Käufer neu zu laufen.

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Finanzgericht Münster erleichtert höhere Gebäude-Abschreibungen
David Glasenapp

Finanzgericht Münster erleichtert höhere Gebäude-Abschreibungen

Das Finanzgericht Münster stellt in seinem nun veröffentlichten Urteil vom 27. Januar 2022 (Aktenzeichen 1 K 1741/18 E) klar, dass die durch ein Privatgutachten ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von gewerblich genutzten Immobilien als Grundlage des steuerlichen AfA-Satzes gelten kann. Die so ermittelte Nutzungsdauer sei damit von den Finanzämtern anzuerkennen, lässt die

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Urteil Finanzgericht Koeln 6 K 923:20
David Glasenapp

Urteil Finanzgericht Köln, 6 K 923/20 im Volltext

Tatbestand Die Kläger werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Eigentümer mehrerer Vermietungsobjekte. Er erwarb das streitgegenständliche Mehrfamilienhaus in der A-Straße … in B mit notariellem Vertrag vom ….2012 für Gesamt-Anschaffungskosten i.H.v. … €. Strittig ist nunmehr noch die Nutzungsdauer der Immobilie für Zwecke der Bemessung der Absetzung für

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häusliches Arbeitszimmer abschreiben
David Glasenapp

häusliches Arbeitszimmer abschreiben

Die Kosten für ein selbst bewohntes Haus oder eine eigengenutzte Wohnung können nicht abgeschrieben werden – die für das darin befindliche Arbeitszimmer hingegen schon. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie die Abschreibung für das häusliche Arbeitszimmer berechnet wird, erfahren Sie hier. Das Wichtigste im Überblick: Das häusliche Arbeitszimmer

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