Beauftragen Sie hier das Restnutzungsdauer-Gutachten Ihrer Immobilie.

Der Gesetzgeber setzt die Abschreibungsdauer für vermietete Immobilien standardmäßig auf 50 Jahre fest. Durch ein Nutzungsdauer- Gutachten kann diese jedoch auf bis zu 9 Jahre verkürzt werden, was zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führt.

Zeitlicher Aufwand: ca. 2,5 min.

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Immobilie

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David Glasenapp

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