Vermieter können Baumaßnahmen steuerlich geltend machen. Ob die Handwerkerkosten direkt im Jahr der Umsetzung abgesetzt werden können oder über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden müssen, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Regeln für die Absetzung von Handwerkerkosten gelten. Handwerkerkosten absetzen? Das Wichtigste im Überblick: Immobilien sind langfristige Renditebringer – vorausgesetzt, sie werden kontinuierlich gepflegt und bei Bedarf modernisiert. Ob kleinere Reparaturen, Renovierungen bei Mieterwechsel oder umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten – Vermieter haben den großen Vorteil, die Kosten für all diese Maßnahmen steuerlich geltend machen zu können. In diesem Artikel erfahren Sie, auf welche Weise die verschiedenen Handwerkerkosten Ihre Steuerlast mindern und Ihre Rendite erhöhen. Unterschied zwischen Renovierung, Sanierung, Modernisierung und Co. Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Baumaßnahmen, die dem Erhalt und der Modernisierung von Gebäuden dienen. Im Volksmund werden Begriffe wie Renovierung, Modernisierung, Sanierung und Instandhaltung oft durcheinandergeworfen oder synonym verwendet. Auch wenn es durchaus Schnittmengen gibt, beschreiben die verschiedenen Begriffe baufachlich unterschiedliche Maßnahmen, wie aus der folgenden Tabelle hervorgeht. Begriff Definition Beispiele Steuerliche Absetzbarkeit Reparatur bzw. Instandsetzung Reparaturen umfassen kleinere, oft kurzfristige Maßnahmen zur Behebung von Schäden oder Defekten. Sie dienen dazu, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen („instand zu setzen“), indem etwas gemäß seiner Bestimmung wieder genutzt werden kann. Reparatur defekter Fenster oder Türen, Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden, Austausch von leckenden Rohrleitungen Als Erhaltungsaufwand i. d. R. als Werbungskosten absetzbar Instandhaltung Die Instandhaltung ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes sowie zur Festlegung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Während es bei der Instandsetzung um die Beseitigung bereits vorhandener Mängel geht, zielt die Instandhaltung darauf ab, dass durch Pflege und Wartung erst gar keine größeren, reparaturbedürftigen Schäden entstehen. Wartung der Heizungsanlage, Dichtigkeits-prüfung von Rohrleitungen, Schornstein kehren und Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger Als Erhaltungsaufwand i. d. R. als Werbungskosten absetzbar Renovierung Die Renovierung umfasst ästhetische Maßnahmen zur optischen Verschönerung von ganzen Immobilien, einzelnen Räumen oder Teilbereichen wie zum Beispiel dem Bodenbelag oder den Wänden. Verputzen der Fassade, Streichen oder Tapezieren von Wänden, Austausch des Laminats Bei Renovierung bestehender Immobilie i. d. R. sofortige Absetzbarkeit als Erhaltungsaufwand, bei Erweiterung oder Verbesserung Abschreibung als Herstellungsaufwand (Beachtung der 15-Prozent-Regel) Sanierung Unter einer Sanierung versteht man umfassende Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Bausubstanz eines Gebäudes. Erneuerung von Dachstühlen, Sanierung der Fassade, Austausch von maroden Fundamenten Abhängig davon, ob Sanierung lediglich der Wiederherstellung des Ursprungszustandes dient (Erhaltungsaufwand = Werbungskosten) oder zur Verbesserung führt (Herstellungs-aufwand = Abschreibung) Modernisierung Als Modernisierung werden Maßnahmen bezeichnet, die dazu dienen, ein Gebäude den aktuellen technologischen Standards, den zeitgemäßen Wohnstandards und/oder dem energetischen Effizienzniveau anzupassen. Modernisierungsmaßnahmen dienen folglich stets der Optimierung der Qualität eines Gebäudes. Sie dienen gleichzeitig dazu, die weitere langfristige Nutzbarkeit und damit die Vermietbarkeit einer Immobilie sicherzustellen. Wärmedämmung an Dach, Fassaden und Fenstern, Schaffung von Barrierefreiheit durch einen Aufzug, Anbau eines Balkons, Installation einer Photovoltaik-anlage, Integration von Smart-Home-Lösungen, Optimierung des Zuschnitts der Wohnung Abschreibbar als Herstellungskosten, zusätzlich Modernisierungskostenumlage auf Mieter Gründe für die Renovierung und Sanierung eines Gebäudes Während des Lebenszyklus einer Immobilie können prinzipiell an allen Gebäudeteilen – vom Keller bis zum Dach – Mängel auftreten, die eine Instandsetzung oder gar eine umfangreiche Sanierung erforderlich machen. Viele davon sind abnutzungs- und altersbedingt. Aber auch frühzeitige technische Defekte können eine Sanierung erfordern. Folgend finden Sie einige der am häufigsten auftretenden Sanierungsgründe: Alle Mängel haben eins gemeinsam: Je früher sie beseitigt werden, desto geringer fallen die Handwerkerkosten aus. Wann liegt eine Kernsanierung vor? Bei einer Kernsanierung wird das Gebäude bis auf die tragende Struktur aus Fundamenten, Stützen, Wänden und Decken zurückgebaut. Eine Kernsanierung wird zumeist bei Altbauten oder infolge von großflächigen und somit weitreichenden Gebäudeschäden vorgenommen. Zwar behält die Immobilie ihre eigentliche Struktur, wird jedoch in einen neuwertigen Zustand versetzt. Bei der Entkernung eines Gebäudes wird noch ein Schritt weiter gegangen: Hierbei wird der gesamte Baukörper abgetragen und wieder neu aufgebaut. Lediglich die Fassade sowie weitere statisch notwendige Bauteile bleiben erhalten. Welche Handwerkerkosten Vermieter steuerlich geltend machen können Die gute Nachricht vorab: Als Vermieter können Sie die Kosten für Reparatur, Renovierung, Sanierung oder Modernisierung von vermieteten Gebäuden immer steuerlich geltend machen. Das ist ein entscheidender Unterschied zu Immobilien, die von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Denn Haus- oder Wohnungseigentümer, die in der eigenen Immobilie wohnen, dürfen lediglich 20 Prozent der Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Und dies auch nur bis zur Grenze von maximal 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten können Eigentümer gar nicht absetzen. Damit Handwerksleistungen steuerlich berücksichtigt werden, gelten folgende Grundvoraussetzungen: Übrigens liegt eine Vermietungsabsicht auch dann vor, wenn Sie nach einem Auszug noch keinen (neuen) Mieter gefunden haben. Sie können Kosten für Renovierung, Sanierung oder Modernisierung auch dann steuerlich geltend machen, wenn die Wohnung oder das Haus derzeit leer stehen. Entscheidend ist allein die ernsthafte Absicht, das Objekt gewinnbringend zu vermieten. RENDITEBEWUSSTE VERMIETER ÜBERPRÜFEN DIE NUTZUNGSDAUER JEDES GEBÄUDES Was sind Erhaltungsaufwendungen? Bei Vermietern stellen Renovierung, Sanierung und Co. oft einen sogenannten Erhaltungsaufwand dar. Erhaltungsaufwendungen sind alle Kosten, die zum Erhalt der Immobilie und ihrer Vermietbarkeit aufgebracht werden. Das Gute an Erhaltungsaufwendungen: Sie können sofort, das heißt in dem Jahr, in dem sie anfallen, über die Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Und zwar in voller Höhe, wenn die Arbeiten von einem Handwerker durchgeführt und in Rechnung gestellt werden. Erhaltungsaufwendungen mindern somit die Steuerlast im betreffenden Jahr und steigern die Rendite der Immobilie. Denn wer weniger Steuern zahlen muss, erwirtschaftet mehr Gewinn. Beispiele für Erhaltungsaufwendungen sind: Wahlrecht bei Erhaltungsaufwand Bei „echten“ Sanierungskosten wird also vom Erhaltungsaufwand gesprochen. Das sind gemäß der eingangs erwähnten Definition die finanziellen Aufwendungen, die vom Gebäudeeigentümer erbracht werden müssen, um den ordnungsgemäßen Zustand vor einem Schaden wiederherzustellen. Bei Erhaltungsaufwendungen haben Sie ein Wahlrecht: Welche Methode für Sie die bessere ist, hängt von Ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Dabei gilt die Faustformel: Wer über ein hohes und zugleich stabiles Einkommen verfügt, sollte die Handwerkerkosten tendenziell eher sofort absetzen, um die persönliche Steuerlast so schnell wie möglich maximal zu senken. Vermieter mit geringerem Einkommen können die Kosten über mehrere Jahre abschreiben und sich so eine regelmäßige Steuerersparnis sichern, ohne einen eventuellen Verlust vortragen zu müssen. Beispiel für