Rechtsschutz und Geld-zurück-Garantie

Unsere Gutachten werden anerkannt. Sollte dies nicht auf Anhieb der Fall sein, begleiten wir Sie bei entsprechender Nachbesserung sowie ggf. erforderlicher Einspruchsbegründung unter Anleitung einer Steuerkanzlei.

Rechtsschutz und Geld-zurück-Garantie

Unsere Gutachten werden anerkannt. Sollte dies nicht auf Anhieb der Fall sein, begleiten wir Sie bei entsprechender Nachbesserung sowie ggf. erforderlicher Einspruchsbegründung unter Anleitung einer Steuerkanzlei.

Bei der extrem unwahrscheinlichen Ablehnung eines von uns formulierten Einspruches greift sofort unsere 100%ige Geld-Zurück-Garantie. Voraussetzung für die Rückerstattung des Gutachten-Honorars ist Ihre Zustimmung zur Weitergabe des Falles an eine Steuerkanzlei. Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten. Wir finanzieren den Finanzgerichtsprozess und erhalten nur im Erfolgsfall eine Beteiligung in Höhe von 50% des gewonnenen Streitwertes (idR 50% Ihrer Steuersparnis über 3 Jahre).

Dazu ein vereinfachtes Beispiel:

  • Gebäudewert (Abschreibungsgrundlage): 300.000€
  • AfA ohne Gutachten (zB 2%): 6.000€ / Jahr
  • AfA mit Gutachten (zB 35 Jahre Restnutzungsdauer): 8.572€ / Jahr
  • AfA Differenz: 2.572€ / Jahr
  • Steuersparnis (bei 42% Grenzsteuersatz): 1.080€ / Jahr
  • Erfolgsbeteiligung Nutzungsdauer.com: 1.080€ * 3 Jahre * 50% = 1.620€
 

Selbstverständlich bleibt das Wahlrecht stets bei Ihnen. Die Inanspruchnahme unseres Rechtsschutzes erfolgt freiwillig und wir unterstützen Sie natürlich auch dann beim Finanzgerichtsprozess, wenn Sie sich dafür entscheiden, das Verfahren selbst auf eigene Gefahr zu betreiben.

Steuerberatung

Eine steuerliche Beratung durch uns findet nicht statt, gern stimmen wir uns jedoch direkt bei Ihrer Steuerberatung ab und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Sollten Sie keine Steuerberatung haben, sprechen wir gern eine Empfehlung aus.

Rechtsschutz 100 % Geld-zurück-Garantie

Unsere Gutachten werden fast immer von den Finanzämtern direkt anerkannt. Sollte dies ausnahmsweise der Fall sein und es kommen Rückfragen, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Nachbesserung und – falls erforderlich – bei der Einspruchsbegründung in enger Abstimmung mit einer erfahrenen Steuerkanzlei.
Kommt es trotz aller Bemühungen zu einer vollständigen Ablehnung eines durch uns begleiteten Einspruchs oder Klageverfahrens, greift unsere 100 % Geld-zurück-Garantie.
Voraussetzung ist, dass wir den Fall zur rechtlichen Prüfung an eine unserer Partner-Steuerkanzleien weiterleiten dürfen.

Rechtsschutz copy

Für Sie entstehen dabei keinerlei zusätzliche Kosten

Wir tragen die Kosten des Rechtswegs im Rahmen unserer Kooperation mit der Partnerkanzlei. Erst wenn das Verfahren erfolgreich ist, fällt eine einmalige Gewinnbeteiligung an Nutzungsdauer.com an.
 
Diese Beteiligung beträgt 50 % des vom Finanzgericht festgesetzten Streitwerts – in der Regel entspricht das etwa 50 % der dreijährigen Steuerersparnis, die durch unser Gutachten entsteht.Der Streitwert wird im Austausch mit dem Finanzgericht individuell festgelegt und kann je nach Fall leicht abweichen. Damit ist sichergestellt, dass die Berechnungsgrundlage transparent, nachvollziehbar und rechtlich abgestimmt erfolgt.
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Warum wir diese Garantie geben

Seit unserer Gründung wurde noch kein einziges von uns erstelltes Gutachten vor Gericht final abgelehnt. Unsere Gutachten basieren auf anerkannten Bewertungsverfahren und aktueller Rechtsprechung. Das gibt uns die Sicherheit, diese Garantie guten Gewissens anzubieten. Kurz gesagt: Wir übernehmen das Risiko, weil wir von der Qualität unserer Arbeit überzeugt sind.

Wie wird der Streitwert berechnet?

Der Streitwert ergibt sich beim Finanzgericht grundsätzlich aus der steuerlichen Differenz zwischen der bisherigen und der beantragten Abschreibung. Beispiel: Das Finanzamt erkennt eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (2 % AfA) an, Sie beantragen 25 Jahre (4 % AfA). Der Streitwert bemisst sich nach der daraus entstehenden steuerlichen Mehrabschreibung – also dem Betrag, um den Ihre Steuerlast durch die kürzere Nutzungsdauer sinkt. So ist die Berechnungsgrundlage objektiv, nachvollziehbar und gerichtsfest.Damit übernehmen wir für Sie das wirtschaftliche Risiko des Verfahrens – Sie zahlen nur bei Erfolg.
BeispielGebäudewert (AfA-Bemessungsgrundlage): 300.000 € AfA ohne Gutachten (50 Jahre = 2 %): 6.000 € / Jahr AfA mit Gutachten (25 Jahre = 4 %): 12.000 € / Jahr AfA-Differenz: 6.000 € / Jahr Steuersparnis (bei 42 % Grenzsteuersatz): 6.000 € × 42 % = 2.520 € pro JahrDamit ergibt sich über 25 Jahre eine Gesamtersparnis von 63.000 €. Unsere Gewinnbeteiligung bei erfolgreichem Verfahren beträgt einmalig 3.780 € – der Rest, also über 59.000 €, bleibt vollständig bei Ihnen.Hinweis: Das Beispiel dient der Veranschaulichung typischer Berechnungen.Individuelle Ergebnisse können je nach Gebäude, Steuerklasse und Finanzamtsbewertung abweichen. FazitMit einem Gutachten von Nutzungsdauer.com sichern Sie sich dauerhafte steuerliche Vorteile – ganz ohne Risiko.
  • Einmalige Gewinnbeteiligung an Nutzungsdauer.com: 3.780 € (nur im Erfolgsfall)
  • Langfristiger Steuer-Vorteil: bis zu 63.000 € über 25 Jahre
  • Ihr Netto-Vorteil: rund 59.000 € nach Abzug aller Kosten
Wichtig: Diese 3.780 € zahlen Sie nur einmal – und nur, wenn Sie tatsächlich gewinnen. Danach behalten Sie Ihre jährliche Steuerersparnis vollständig, Jahr für Jahr. Selbst wenn es zu einem Finanzgerichtsverfahren kommt, übernehmen wir sämtliche Kosten und Risiken.Das bedeutet:
  • Wir erhalten im Erfolgsfall unseren Anteil (einmalig 3.780 €).
  • Sie profitieren dauerhaft von Ihrer höheren Abschreibung – z. B. über 59.000 € nach 25 Jahren.
Unsere Beteiligung entspricht damit weniger als 6 % Ihres langfristigen Vorteils – fair, erfolgsabhängig und risikofrei. Transparenz & Fairness
  • Keine versteckten Kosten: Die Gewinnbeteiligung fällt nur bei tatsächlichem Erfolg an.
  • Individuelle Streitwertfestlegung: Der Streitwert wird vom Finanzgericht bestimmt – nicht von uns.
  • Volle Entscheidungsfreiheit: Sie entscheiden jederzeit, ob Sie unseren Rechtsschutz nutzen.
  • Professionelle Vertretung ohne Kontrollverlust: Wir beauftragen und bezahlen die Kanzlei, Sie bleiben in allen Schritten entscheidungsbefugt.
  • Gemeinsames Ziel: Anerkennung Ihres Gutachtens und maximale Steuerersparnis.

Steuerberatung

Wir selbst erbringen keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (§ 2 StBerG). Auf Wunsch koordinieren wir uns mit Ihrer Steuerberatung oder empfehlen Ihnen eine Kanzlei aus unserem Partnernetzwerk.Diese Informationen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.Maßgeblich sind die individuellen Vereinbarungen und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Kurz gesagt: Einmal zahlen – dauerhaft sparen. Unsere Gutachten werden anerkannt, unsere Garantie greift im Ausnahmefall, und Sie behalten jedes Jahr Ihre volle Steuerersparnis – ohne Risiko und ohne Zusatzkosten.